Biologie der Schimmelpilze

Schimmel ist ein umgangssprachlicher Sammelbegriff für eine heterogene Gruppe von Pilzen.
Der Biologe versteht darunter Fadenpilze aus mehreren Pilzgruppen (Zygomyceten, Ascomyceten,
Fungi imperpecti).
Die einzelnen Schimmelpilzarten werden mit einem lateinischen Doppelnamen bezeichnet, wobei der erste Namensteil die Gattung (z.B. Stachybotrys, Penicillium, Aspergillus etc.) und der zweite Namensteil die Art (Stachyobotrys chartarum, Penicilium chrysogenum, Aspergillus flavus etc.) charakterisiert. Schimmelpilze werden oft als faseriger, flockiger und vielfältig gefärbter Überzug auf organischem Material sichtbar.



Verbreitung
Zuerst bildet sich aus einer zufällig auf die Unterlage gefallenen Schimmelpilzspore eine fädige Struktur, das sogenannte Myzel . Dieses besteht aus mikroskopisch kleinen Pilzfäden, die sich nach allen Seiten ausbreiten. An ihrer Spitze wachsen sie mit großer Geschwindigkeit weiter, so dass der Schimmel schnell große Flächen überwuchern kann. Als heterotrophe Organismen ernähren sich Schimmelpilze von organischem Material.
In Gebäuden zählen dazu: Tapete, Kleister, Karton, Holz, Weichmacher in Kunststoffen etc ...

Gefährdungspotenzial
Schimmelpilze stellen ein eindeutiges, leider vielfach immer noch unterschätztes Gesundheitsrisiko dar.
Neben dem direkten Wachstum auf menschlichen Organen (Mykosen, ausgelöst z.B. durch Aspergillus fumigatus), die vor allem bei immungeschwächten und immunsupprimierten Personen eine Rolle spielt, weisen viele Schimmelsporen ein hohes allergisches Potenzial auf. Auch können Stoffwechselprodukte (Mykotoxine, z.B. von Stachybotrs chartarum oder Aspergillus flavus) stark toxisch und kancerogen
(d.h. krebserregend) sein.

Zur Minimierung des Gesundheitsrisikos sind daher von der EU und dem Umweltbundesamt Richtwerte für die Schimmelpilzbelastung festgelegt, die nicht überschritten werden sollten.
Andernfalls besteht dringender oder sehr dringender Handlungsbedarf.

In Extremfällen (abhängig von Art und/oder Menge des Befalls) kann eine sofortige Schließung der Räume oder Auszug aus der Wohnung notwendig sein.




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